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INFO

Der FirmenAdministrator (FirmenAdmin) im FirmenOnline

Einfache Verwaltung, flexibel und sicher - testen Sie es jetzt:


Bislang mussten Sie (als Mitgliedsunternehmen) für jeden neuen Nutzer des Chemie FirmenOnline-Portals einen separaten Freischaltungsauftrag stellen. Künftig beauftragen bzw. benennen Sie über den neuen Freischaltungsantrag zur Nutzung des FirmenOnline-Portals lediglich einen FirmenAdministrator (FirmenAdmin). 

Wichtig: Als FirmenAdmin kann nur ein firmeneigener Mitarbeiter benannt werden (z.B. Geschäftsführer, Mitarbeiter der Personalabteilung). 

 Der FirmenAdmin:
 • sieht seine Verträge und die dazu freigeschalteten Nutzer
 • kann bereits vergebene Rechte ändern (wie z.B. Nutzer löschen)
 • kann weitere Mitarbeiter im Chemie FirmenOnline-Portal freischalten, damit diese dann künftig die An-und
    Abmeldungen sowie Änderungsmeldungen für das Unternehmen vornehmen können
 • kann selbst die dort hinterlegten Verträge im Rahmen des Chemie-Verbandsrahmenvertrages verwalten wie z.B.
    An-/Abmeldungen für Mitarbeiter sowie Änderungsmeldungen und Beitragsanpassungen vornehmen
 • hat vollständige Transparenz über Rollen- und Rechte-Aktivitäten für das jeweilige Mitgliedsunternehmen. 

Wie kann die Berechtigung für den FirmenAdmin beauftragt werden?
Dies erfolgt ganz einfach über den neuen Freischaltungsantrag

Sollten Sie FirmenOnline bereits nutzen und sich nun als FirmenAdmin freischalten wollen, müssen Sie den Freischaltungsantrag trotzdem bitte noch einmal ausfüllen.

Für bestehende FirmenOnline-Nutzern ist eine Änderung jedoch nicht sofort erforderlich. Die Vergabe der Rolle des FirmenAdmin wird spätestens im Rahmen der nächsten Änderung von Nutzungsrechten (z.B. Abgabe eines neuen Freischaltungsantrag für einen weiteren /neuen Nutzer innerhalb des Unternehmens) bei Ihnen abgefragt. 

Eine automatische Umstellung von bestehenden Nutzerrechten auf die Rechte eines FirmenAdmin ist nicht möglich, da die Beauftragung der besonderen Rolle eines FirmenAdmins immer schriftlich und vom Arbeitgeber bzw. vom Mitgliedsunternehmen aus erfolgen muss. 

Weitere Neuerungen: 

Wegfall des Firmenstempels und Verzicht auf mehrere Unterschriften.

  Für eine datenschutzkonforme und rechtssichere Freischaltung sind im Antrag nur noch die Unterschrift einer
  zeichnungsberechtigten Person (Prokurist, Geschäftsführung, Vorstand) sowie die jeweilige Angabe aller
  Mitgliedsunternehmen (namentlich, inklusive Anschrift) bei mehreren freizuschaltenden Gruppenverträgen (z.B. bei
  Mitgliedsunternehmen mit verschiedenen Tochtergesellschaften) erforderlich.

- Versand der Zugangsdaten per SMS.
  Bisher wurde die Zugangskennung per Post an die freigeschaltete Person verschickt. Künftig kann im
  Freischaltungsantrag ausgewählt werden, ob die Zugangskennung per Brief oder SMS verschickt werden soll.
  Parallel zur Zugangskennung erhält der/die Anwender:in eine E-Mail mit einem Link zur Passwort-Vergabe.