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INFO

Regelung des § 15 und § 19 Tarifvertrag Einmalzahlung und Altersversorgung

Der Entgeltumwandlungsgrundbetrag:

Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Auszubildende haben Anspruch auf eine kalenderjährliche Einmalzahlung in Höhe von 478,57 € (seit 01.01.2007).

Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch, der dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit entspricht.

Der Anspruch entsteht erstmals nach Ablauf von 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.

Entsteht der Anspruch auf Einmalzahlung erst im Laufe eines Kalenderjahres, hat der Berechtigte nur einen anteiligen Anspruch.

Wird der Entgeltumwandlungsgrundbetrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge verwandt, erhöht sich dieser um eine zusätzliche Chemietarifförderung in Höhe von 134,98 €.

613,55 € erhalten die Berechtigten (Vollzeit) im Rahmen des Tarifvertrages Einmalzahlung und Altersvorsorge.