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INFO

Informationen zu Neuerungen in 2025 - Wissenswertes zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag

Neue Tarifgeneration 2025 

Der Gesetzgeber hat den Höchstrechnungszins mit Wirkung zum 01.01.2025 von bisher 0,25 % auf 1,0 % angehoben. Für Neuanmeldungen in Ihrem Gruppenvertrag haben wir daher zum 01.01.2025 eine neue Tarifgeneration eingeführt.

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die zukunftsfähige Ausrichtung der be­trieblichen Altersversorgung im Chemie-Verbandsrahmenvertrag eine gute Wahl war. Sie ist der Schlüssel für eine zu­kunfts­fä­hige Alters­versorgung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir führen mit unser Pro­duktangebot 2025 diesen Weg konsequent weiter.

Wichtig: Der Höchstrechnungszins spielt für den tatsächlichen Kundenwert bei unseren zukunftsfähig ausgerich­te­ten Vor­sor­­gekonzept Perspektive eine eher untergeord­nete Rol­le.

Maßgebend für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Gesamt­leis­tungen. Diese be­stim­men sich größtenteils durch die Höhe der Gesamtverzinsung. Sie und Ihre Mitar­bei­terinnen und Mitarbeiter profitieren hierbei ­von unserer regelmäßig in Ratings bestätigten ausgesprochen hohen Finanz­stärke.


Vereinheitlichung und Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Ab dem 01.01.2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeits­losenversi­cherung (BBG GRV) für das gesamte Bundesgebiet.

Sie steigt zum 01.01.2025 auf 96.600 EUR jährlich. Die Erhöhung der BBG GRV hat direkte Auswir­kun­gen auf die Höhe einer möglichen Ent­gelt­umwandlung. Der maximale Betrag, der steuerfrei in eine Firmendirektversicherung eingezahlt werden kann, steigt dadurch auf 7.728 EUR jährlich.


Bestandsübertragung der Swiss Life AG, NL für Deutschland auf die Swiss Life Lebensversicherung SE

Die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland hat ihren Bestand mit Wirkung zum 31.08.2024 (24:00 Uhr) (Übertragungsstichtag) auf die neu gegründete Swiss Life Lebensversicherung SE übertragen. Die Übertragung ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Mit Wirkung zum Übertragungsstichtag ist die Swiss Life Lebensversicherung SE (Postanschrift: Swiss Life Lebensversicherung SE, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching; Amtsgericht München, HRB 288561) damit anstelle der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland in alle Rechte und Pflichten in die im Zusammenhang mit dem übernommenen Versicherungsbestand bestehenden Verträge eingetreten. Über diese Übertragung wurden die versicherten Anwärter und Leistungsempfänger durch die jährlichen Gewinnberichte (Standmitteilungen) informiert.


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