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Informationen nach Art. 6 und 7 der Offenlegungsverordnung

VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Ihre Altersvorsorge im Chemie-Verbandsrahmenvertrages im Versorgungskonzept Klassik wird bereitgestellt von einem Konsortium aus 7 Lebensversicherungsgesellschaften. 

Die Kapitalanlage der geleisteten Vorsorgebeiträge erfolgt im allgemeinen Sicherungsvermögen dieser Lebensversicherungsgesellschaften entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote am Konsortium. 

Aufgrund der Größe des Konsortiums und der unterschiedlichen Ausrichtungen der beteiligten Gesellschaften können auf Produktebene keine explizite Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt bzw. keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. 

Das Produkt bewirbt daher keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Dem steht nicht entgegen, dass einzelne oder im weiteren Zeitverlauf ggf. sogar alle am Konsortium beteiligten Gesellschaften für ihr jeweiliges Sicherungsvermögen Nachhaltigkeitsstrategien verfolgen. 

Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite: Für die Sicherungsvermögen der beteiligten Lebensversicherer ist aufgrund der gesetzlich geforderten Mischung und Streuung ein hoher Diversifikationseffekt gegeben, der auch materielle Auswirkungen eventueller Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Unternehmen bzw. von Investitionen auf das Sicherungsvermögen minimiert. Zudem wirken sich eventuelle Marktwertverluste nicht unmittelbar auf die Rendite aus, soweit zusätzlich Puffermechanismen, z.B. durch gesetzlich zu bildende Rückstellungen, bestehen. 

Weiterführende Informationen insbesondere zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen sowie ggf. zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können Sie den Pflicht-Veröffentlichungen gemäß EU-Offenlegungsverordnung seitens der beteiligten Gesellschaften entnehmen. 

Wir haben Ihnen eine Übersicht mit den entsprechenden Links erstellt:

Allianz Lebensversicherungs-AG Link

Debeka Lebensversicherung a.G. Link

ERGO Lebensversicherung AG Link

Proxalto Lebensversicherung AG Link

R+V Lebensversicherung AG Link

Württembergische Lebensversicherung AG Link

Gothaer Lebensversicherung AG Link 

Für die Inhalte dieser Links und deren Aktualität sind ausschließlich die beteiligten Gesellschaften verantwortlich.