Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem
 
Entscheiden 
sich Ihre Mitarbeiter für die Aufnahme zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag handelt 
es sich laut der geltenden Tarifverträge um eine Entgeltumwandlung.
Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht bitten wir Sie, dass Sie ihre Mitarbeiter, denen ein Versorgungsangebot unterbreitet werden soll, in geeigneter Weise das folgende Informationsblatt noch zukommen zu lassen:
 
- Für 
Neuabschlüsse ab dem 01.01.2022
Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-InfoV) ab 01.01.2022
 
- Für 
Neuabschlüsse bis zum 31.12.2021
Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-InfoV) bis zum 31.12.2021
 
Gern können Sie die gewünschten Informationen als Druckversion auch über uns (kostenlos) bestellen.
Im Downloadbereich finden Sie dazu unser FAX-Bestellformular.
 
 
