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INFO

Regelungen § 7 und § 12 Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie

Demografiefonds / Demografiebetrag

Jeder Arbeitgeber stellt einen jährlichen Demografiebetrag in Höhe von 300 € pro Tarifarbeitnehmer zur Verfügung (Teilzeitkräfte sind anteilig zu berücksichtigen).

Stichtag war der 01. Januar 2010

Über die Verwendung des Demografiebetrages wurde in der Regel eine freiwillige Betriebsvereinbarung geschlossen.

Wird der Demografiebetrag im Wege der Entgeltumwandlung in die tarifliche Altersversorgung eingebracht und besteht bereits ein Anspruch auf tarifliche Altersversorgung, erhöht sich der Demografiebetrag noch einmal um die Chemietarifförderung II.

Der in 2015 erreichte Tarifabschluss für die chemische Industrie sieht aktuell einen festen, nicht tarifdynamischen Demografiebetrag vor:

 Jahr  Erhöhungssatz  Demografiebetrag
 2010  

300,00

 2011

 

300,00 

 2012

4,1

312,30 

 2013

4,5 

326,35

 2014


326,35 

 2015

3,7 

338,42 

 2016

 entfällt

 550,00 

 2017
bis dto.

entfällt

750,00

Wie die Verwendung des Demografiebetrages in Ihrem Unternehmen genau geregelt wurde (Aufteilung Zeitkonto / tarifliche Altersvorsorge etc.) erfahren Sie in Ihrer Personalabteilung.