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INFO

Informationen vor Beitritt zu einem Altersversorgungssystem

Merkblatt zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag (Stand 01.2023)

Entscheiden sich die Mitarbeiter für die Aufnahme zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag handelt es sich laut der Tarifverträge um Entgeltumwandlung. Deshalb müssen die Mitarbeiter mit Hilfe des Merkblattes "Informationen vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-INfoV)" informiert werden.

Bitte unterstützen Sie uns, dieser gesetzlichen Informationsverpflichtung nachzukommen.

Für Versicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2023 verwenden Sie bitte folgendes Merkblatt: Information vor Beitritt zu einem Altersvorsorgesystem (VAG-INfoV).


Vielen Dank!