Bei diesem Tarif steht neben der Altersversorgung der versicherten Person die finanzielle Absicherung des Ehepartners im Vordergrund. Dieser Tarif wird allen verheirateten Arbeitnehmern empfohlen. Die Rentenversicherung mit Hinterbliebenenversorgung sieht vor, dass der mitversicherte Ehepartner bei Tod der versicherten Person eine lebenslängliche monatliche Hinterbliebenenrente in Höhe von 60% der Altersrente erhält. Auch dann, wenn die versicherte Person nach Rentenzahlungsbeginn verstirbt. Im Übrigen entspricht die inhaltliche Ausgestaltung dieses Tarifs hinsichtlich der Flexibilität des Leistungszeitpunktes den Regelungen dem Chemie-Tarif I.