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INFO

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Folgende Unternehmen können ihre Arbeitnehmer sowie die Auszubildenden im Rahmen des Chemie-Verbandsrahmenvertrages versichern:

Arbeitgeber, die Mitglied der folgenden Verbände sind:

sowie

Weiterhin können alle Arbeitnehmer und Auszubildenden versichert werden, die Mitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) sind.

Jeder Arbeitgeber muss einmalig - vor der ersten Anmeldung seiner Arbeitnehmer - eine schriftliche Beitrittserklärung zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag abgeben.

Durch den Beitritt entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten.